D&D Forum
Kaminzimmer => Regelwerk => Thema gestartet von: Sebastian am 19. Oktober 2020, 12:14:00
-
Ich könnte auch fragen, wie lang ist eine „Kampfrunde“ (aber ich weiß gar nicht, ob es den Terminus bei D&D gibt)?
Also wie viel Zeit vergeht, während der gute Korrgrim - in einem Akt gottesgefälliger Gewaltanwendung - seinen heiligen Hammer einmal herunterkrachen lässt?
Hintergrund der Frage ist mein Interesse daran, wie häufig man (ohne Bonushandlungen) einfach agieren kann innerhalb von einer Minute?
-
Natürlich, ich denke, alle verstehen deine Gedanken und entsprechende Wichtigkeit.
Es soll ja nicht heißen, dass der Herr Zwerg nicht richtig in Szene gesetzt werden kann.
- Eine Runde = 6 Sekunden in der Spielewelt
- Jede Runde mach jeder Beteiligte seinen Zug
- In deinem Zug kannst du dich über deine angegebene Bewegungsrate (Schrittbewegungsrate) bewegen
- Manche Klassen (ist angegeben) haben eine zusätzliche Aktion, die auch bekannt als Bonusaktion ist
- Während deiner Aktion ist nur eine Bonusaktion erlaubt, auch wenn du mehr als eine Bonusaktion ausführen könntest
- In deinem Zug kannst du sonst eine ganze Bandbreite von Handlungen durchführen
- Aktionen im Kampf sind: Auweichen, Gegenstand verwenden, Helfen, Rückzug, Spurt, Suchen Verstecken, Vorbereiten, Angreifen
Folglich, eine Minute wären 10 Runden und damit genügend Zeit, dem gottgleichen Korrgrim seinen Auftritt zu geben.
Habe ich damit deine Frage beantworten können?
-
Hmm
und zum anderen gibt es doch auch noch die Reaktion, wenn der Gegner am Zug ist oder diesen beendet hat...
Oder?
Gruß
Stefan
-
Die Frage ist absolut beantwortet, danke! („Ausgezeichnet!“)
Marco, du alter Schmeichler! ;) ich finde das Ausmaß deiner Verehrung von Korrgrim im Grundsatz natürlich sehr löblich ..., aber „gottgleich“ ist natürlich übertrieben (das würde der bodenständige Korrgrim nie so sehen bzw. für sich reklamieren) ... und es ist Blasphemie („wo ist nur ein Scheiterhaufen, wenn man einen braucht?“), genauso wie wenn man gegen einen geheiligten Volamtar des Marthammor Duin die Hand oder das Wort erhebt, versteht sich. ;) 8)
Korrgrim sieht sich mehr als bescheidenen (wenn auch privilegierten und ehrwürdigen) Diener seines Herren, der in dessen göttlichem Auftrag als sein Werkzeug seinen (natürlich stets gerechten!) Willen und Zorn kundtut! ;D 8) :-*
„Hallelujah!“
-
Bestimmte besondere Fähigkeiten, Zauber und Situationen erlauben es dir, eine besondere Aktion, die Reaktion, auszuführen. Das bedeutet, eine Reaktion ist eine sofortige Erwiderung auf eine Art Auslöser, der während deines - aber auch NPC - oder dem eines anderen auftreten kann.
Besten Beispiel dafür ist der "Gelegenheitsangriff" (so wird es im Regelbuch genannt). Ein Gegner (mit dem du im Kampf stehst) bewegt sich aus deiner Nahkampfreichweite. Dies ermöglicht dir dann einen Gelegenheitsangriff.
Auch hier gilt, es kann immer nur eine Reaktion pro Runde ausgeführt werden.
-
In diesem Fall kann ich über die Worte von Korrigrim nur ein dreifaches "Hallelujah" rufen!
Hört, hört!
-
Ist eine Reaktion durch einen Zauber nur möglich wenn man noch keine Aktion hatte?
Oder ist das, wie beim Gelegenheitsangriff, egal?
-
Ich glaube, das ist wie mit der Bonusaktion, wird separat von der normalen Aktion gewertet. Sonst muss man ja seine Aktion aufheben um auf den Gegner reagieren zu können.
-
Eine Reaktion ist nur dann möglich, wenn du noch keine durchgeführt hast. Es ist dir immer nur eine Reaktion in einer Runde erlaubt. Daher, ja, gleich wie eine Bonusaktion, wo diese nur einmal in deiner Runde durchgeführt werden kann. Zauber, Klassenmerkmale oder Fähigkeiten geben vor, ob du eine Bonusaktion ausführen darfst.
Besondere Fähigkeiten, Zauber und Situationen erlauben es dir, eine besondere Aktion, die Reaktion, auszuführen.
Eine Reaktion ist eine sofortige Erwiderung auf eine Art Auslöser, der während deines Zuges oder dem eines anderen auftreten kann.
-
Alles klar, danke. ;D